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Umsatzrückgang von 10-15% bewirkt Schließung des Bürostandorts: Werkstattkette verlangte Mietzahlungen wegen Covid-19 zu Unrecht zurück

Viele Betriebe sind wegen dem Ausbruch von Covid-19 in finanzielle Schwierigkeiten geraten, was im vorliegenden Fall nicht berechtigte, dass die Werkstattkette die Mietzahlung einstellt.

 Bild: Tim Reckmann/pixelio
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Redaktion (allg.)

Das Management einer Werkstattkette hatte die Entscheidung getroffen, die Mietzahlungen für ihre gemietete Büroimmobilie einzustellen. Im vorliegenden Fall hatte das Management einen Umsatzrückgang von 10 bis 15 Prozent festgestellt. Deshalb hatte das Management im Frühjahr entschieden, den Bürostandort für cirka 1,5 Monate dicht zu machen. Bis auf eine Notbesetzung schickte das Unternehmensmanagement ihre kaufmännischen Mitarbeiter nach Hause, um von dort aus weiter zu arbeiten. Der Werkstattkettenbetreiber sei der Meinung gewesen, dass er einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung für bereits geleistete Mietzahlungen habe.

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Artikel Umsatzrückgang von 10-15% bewirkt Schließung des Bürostandorts: Werkstattkette verlangte Mietzahlungen wegen Covid-19 zu Unrecht zurück
Seite 48 bis 49 | Rubrik RECHT
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