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Feuer-Drama: Abschleppfahrzeug von XY in Brand geraten, Teilkaskoversicherung kompensiert Schaden: Abschleppwerkstatt blieb auf Brandschaden sitzen

Es ist tägliches Geschäft, dass Werkstätten stehen gebliebene Kraftfahrzeuge in die Werkstatt schleppen. Wenn das abgeschleppte Fahrzeug dabei in Brand gerät, so steht die Werkstatt im Kostenrisiko.

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Der Fahrer war mit seinem Fahrzeug im Straßenverkehr stehen geblieben. Deshalb hatte er seine Werkstatt informiert, die das Kraftfahrzeug in die Werkstatt schleppen wollte. Auf dem Weg zur Kraftfahrzeugwerkstatt geriet das abgeschleppte Fahrzeug in Brand. Dabei wurde auch das Abschleppfahrzeug beschädigt. Am Abschleppfahrzeug entstand ein hoher Sachschaden. Zum Glück hatte der Geschädigte für sein Abschleppfahrzeug eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, die den Schaden im Rahmen der Kaskoversicherung kompensierte.

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Seite 37 | Rubrik RECHT
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