Generalimporteur von Markenfahrzeugen darf Fachwerkstatt nur aus sachlichen Gründen Zugang zum Service- und Vertriebsnetz verweigern: Umstrittene Netzkonsolidierung
Am 23. Mai 2011 kündigte der Generalimporteur der Fahrzeugmarken Jaguar und Land Rover die Händler- und Serviceverträge. Der Generalimporteur begründete seine Kündigung damit, dass er sein Vertriebs- und Servicenetz in Europa neu organisieren und die Vertragswerke ändern wolle. Einige der gekündigten Werkstatt könnten zudem nicht mehr berücksichtigt werden. Die klagende Werkstatt akzeptierte die ordnungsgemäße Kündigung, verklagte den Generalimporteur aber, weil diese bei neuen Werkstattverträgen nicht berücksichtigt werden sollte.
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