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Generalimporteur von Markenfahrzeugen darf Fachwerkstatt nur aus sachlichen Gründen Zugang zum Service- und Vertriebsnetz verweigern: Umstrittene Netzkonsolidierung

Der Generalimporteur von Markenfahrzeugen darf den Zugang einer Fachwerkstatt zum Service- und Vertriebsnetz nur aus sachlichen Gründen verweigern.

Fahrzeughersteller wollen manchmal ihr Servicenetz ausdünnen. Die Vertragskündigung ist aber nur unter Qualitäts-Gesichtspunkten ausichtsreich. Bild: Fotolia/ Björn Wylezich
Fahrzeughersteller wollen manchmal ihr Servicenetz ausdünnen. Die Vertragskündigung ist aber nur unter Qualitäts-Gesichtspunkten ausichtsreich. Bild: Fotolia/ Björn Wylezich
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Redaktion (allg.)

Am 23. Mai 2011 kündigte der Generalimporteur der Fahrzeugmarken Jaguar und Land Rover die Händler- und Serviceverträge. Der Generalimporteur begründete seine Kündigung damit, dass er sein Vertriebs- und Servicenetz in Europa neu organisieren und die Vertragswerke ändern wolle. Einige der gekündigten Werkstatt könnten zudem nicht mehr berücksichtigt werden. Die klagende Werkstatt akzeptierte die ordnungsgemäße Kündigung, verklagte den Generalimporteur aber, weil diese bei neuen Werkstattverträgen nicht berücksichtigt werden sollte.

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Artikel Generalimporteur von Markenfahrzeugen darf Fachwerkstatt nur aus sachlichen Gründen Zugang zum Service- und Vertriebsnetz verweigern: Umstrittene Netzkonsolidierung
Seite 33 | Rubrik RECHT
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