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Landgerichte bewerten Haftung von Werkstatt bei Radverlust während Fahrt unterschiedlich: Ein Fall für den Transport- und Logistik-Bereich: Kausal oder nicht kausal ?

Ob eine Werkstatt für den Schaden haften muss, der aufgrund eines Radverlustes während der Fahrt entstanden ist, ist von zwei Landgerichten unterschiedlich bewertet worden.

Ob die Werkstatt eine Mitschuld an einem sich lösenden Rad trägt, ist Ansichtssache. Deshalb sollten beide Seiten lieber auf Nummer Sicher gehen. Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
Ob die Werkstatt eine Mitschuld an einem sich lösenden Rad trägt, ist Ansichtssache. Deshalb sollten beide Seiten lieber auf Nummer Sicher gehen. Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
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Redaktion (allg.)

Ein Unternehmer kaufte am 7. Februar 2014 von einem Autohaus, das eine Werkstatt unterhielt, ein Kraftfahrzeug. Der Käufer hatte das Fahrzeug mit montierten Winterreifen übernommen und damit 2.870 Kilometer zurückgelegt. Am 30. April 2014 löste sich das linke Vorderrad. Dabei wurde das Fahrzeug selbst sowie ein Fahrzeug, das im Gegenverkehr unterwegs gewesen war, beschädigt. Für die entstandenen Kosten wollte der Verkäufer nicht aufkommen. Der Käufer trat seine Ansprüche ab und verklagte den Verkäufer auf Schadenersatz in Höhe von 13.541,71 Euro.

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Seite 34 | Rubrik RECHT
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