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Kfz-Meister erhält Schadenersatz durch Blasentumor durch Sudan Rot: Gefährliche Liquide in der Werkstatt

Ein Werkstattmitarbeiter war 20 Jahre lang bleihaltigem Ottokraftstoff und somit dem Gefahrstoff o-Toluin ausgesetzt. Dennoch stritt die Berufsgenossenschaft eine Berufskrankheit ab. Vor Kurzem bekam der an Krebs erkrankte Kfz-Meister Recht.

 Bild: Tim Reckmann/pixelio
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Martin Schachtner

Berufskrankheiten sind – ebenso wie Arbeitsunfälle – Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu zählt nach der BK Nr. 1301 auch ein Blasentumor durch aromatische Amine. Die mittlerweile verbotenen bleihaltigen Ottokraftstoffe enthielten bis 1994 zur Kennzeichnung den Farbstoff Sudan Rot. Dieser kann das nach aktuellem Stand der Wissenschaft krebserregende Amin o-Toluidin freisetzen. Darauf berief sich jüngst ein im Alter von 38 Jahren an Blasenkrebs erkrankter Kfz-Meister in einem Verfahren am Hessischen Landessozialgericht.

Exponiertheit zu gering

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Artikel Kfz-Meister erhält Schadenersatz durch Blasentumor durch Sudan Rot: Gefährliche Liquide in der Werkstatt
Seite 39 | Rubrik RECHT
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