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Trotz Werkstatt-Check: Kfz-Kaufvertrag muss rückabgewickelt werden

Der Fahrzeughändler konnte den Kaufvertrag für ein Kraftfahrzeug erfolgreich rückabwickeln.
 Bild: Adobe Stock / vegefox.com
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Redaktion (allg.)

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kraftfahrzeughändler mit Sitz in Dortmund kaufte ein Fahrzeug im B2C-Bereich, um es später weiter zu veräußern. Der Käufer prüfte das Fahrzeug in der hauseigenen Werkstatt vor Kaufvertragsschließung. Der Werkstattmitarbeiter stellte keine Vorschäden oder Mängel am Kraftfahrzeug fest.

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Artikel Trotz Werkstatt-Check: Kfz-Kaufvertrag muss rückabgewickelt werden
Seite 48 bis 49 | Rubrik RECHT
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