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Kfz-Werkstatt erhält Recht: Vermieter blockiert Zufahrt und unterbricht Elektroversorgung: Vermieter parkt Werkstatt zu

Im vorliegendem Fall entschloss sich der Vermieter gegenüber der Kraftfahrzeugwerkstatt, die Einfahrt dicht zu parken, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen.

 Bild: skd/AdobeStock
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Redaktion (allg.)

Der Antragsteller, es handelte sich dabei um eine Kfz-Werkstatt, die über vier Hebebühnen verfügte, wehrte sich gerichtlich dagegen, dass sein Vermieter die Einfahrt zuparkte. Zudem beklagte sich der Werkstattinhaber, der einen festen Mitarbeiter beschäftigte, dass die Elektroversorgung unterbrochen gewesen sei. Der Vermieter verwendete mehrere Fahrzeuge, die er auf öffentlichem Boden abstellte, um die Zufahrt zur Werkstatthalle zu blockieren. Gegen die Maßnahme des Vermieters beantragte der Inhaber der Werkstatt eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin. In weiterer Folge landete der Rechtsstreit beim Berliner Kammergericht (KG).

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Seite 56 bis 57 | Rubrik RECHT
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