KFZ-Mechaniker erleidet Knieverletzung nach Reparaturarbeiten am Lkw: Berufsgenossenschaft lehnt Unfall als Berufsarbeitsunfall ab: Arbeitsunfall oder nicht?
Am 11. September 2015 stieg der KFZ-Mechaniker aus einem Lkw aus, an dem er Reparaturarbeiten vorgenommen hatte. Bereits wenige Meter später verspürte der Werkstattmitarbeiter Schmerzen im rechten Kniegelenk. Noch am selben Tag suchte er den Durchgangsarzt auf. Der Arzt diagnostizierte eine Knieprellung sowie einen Verdacht auf eine Außenmeniskusläsion. Auf der Grundlage der ärztlichen Bewertung meldete der Mitarbeiter den Unfall der Berufsgenossenschaft, jedoch lehnte sie es ab, das Ereignis als Berufsarbeitsunfall anzuerkennen.
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