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KFZ-Mechaniker erleidet Knieverletzung nach Reparaturarbeiten am Lkw: Berufsgenossenschaft lehnt Unfall als Berufsarbeitsunfall ab: Arbeitsunfall oder nicht?

Ein Kfz-Mitarbeiter klagte gegen die Berufsgenossenschaft auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Letztlich ohne Erfolg.

 Bild: Robert Kneschke/ Fotolia
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Martin Schachtner
Berufsgenossenschaft

Am 11. September 2015 stieg der KFZ-Mechaniker aus einem Lkw aus, an dem er Reparaturarbeiten vorgenommen hatte. Bereits wenige Meter später verspürte der Werkstattmitarbeiter Schmerzen im rechten Kniegelenk. Noch am selben Tag suchte er den Durchgangsarzt auf. Der Arzt diagnostizierte eine Knieprellung sowie einen Verdacht auf eine Außenmeniskusläsion. Auf der Grundlage der ärztlichen Bewertung meldete der Mitarbeiter den Unfall der Berufsgenossenschaft, jedoch lehnte sie es ab, das Ereignis als Berufsarbeitsunfall anzuerkennen.

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Seite 45 | Rubrik RECHT
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