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Arbeitsunfälle und Stürze

<strong>Berufsgenossenschaft</strong> Ob der Sturz eines Mechanikers als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, bleibt eine Frage des Einzelfalls, wie die drei folgenden Fälle zeigen.

 Bild: Adobe Stock / vegefox.com
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Redaktion (allg.)

Fall eins: Im ersten Fall klagte ein Mechaniker gegen die zuständige Berufsgenossenschaft beim Landessozialgericht (LSG) Heilbronn, weil er erreichen wollte, dass der erlittene Unfall mit gerichtlicher Hilfe als Arbeitsunfall anerkannt wird. Der Mechaniker suchte zur Mittagszeit die betriebliche Toilette auf. Am Waschbecken wollte er sich die Hände waschen, jedoch rutschte er auf dem nassen Fußboden aus. Er schlug mit dem Kopf auf das Waschbecken. Bis zum Schichtende um 14.30 Uhr arbeitete er weiter. Anschließend wurde er vier Tage stationär im Hospital behandelt.

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Artikel Arbeitsunfälle und Stürze
Seite 48 bis 49 | Rubrik RECHT
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