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Reform: Die Prüfplätze zum Einstellen von Scheinwerfern müssen neu ausgerichtet werden

Ab 1. Januar 2017 müssen alle Arbeitsplätze zur Einstellung der Scheinwerfer den neuen Vorgaben der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie entsprechen. Es wird Zeit, sich der Sache anzunehmen, wenn man weiterhin Hauptuntersuchungen im eigenen Haus durchführen will.

In der Vergangenheit waren die Vorschriften zur Ausgestaltung des Prüfplatzes für die Scheinwerfereinstellung „nicht eindeutig“.
In der Vergangenheit waren die Vorschriften zur Ausgestaltung des Prüfplatzes für die Scheinwerfereinstellung „nicht eindeutig“.
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Thomas Pietsch

Es ist unbestritten, dass die Scheinwerfereinstellung ein wichtiges Sicherheitskriterium im Straßenverkehr ist. Neben der Ausleuchtung des Sichtfeldes des eigenen Fahrzeugs geht es hierbei auch darum, den Gegenverkehr nicht zu blenden. Doch in der Vergangenheit waren die Vorschriften, was die Ausgestaltung des Prüfplatzes für die Scheinwerfereinstellung angeht, „nicht eindeutig“, so Frank Beaujean, Vorsitzender des Fachbereichs Prüfstände im Werkstattausrüsterverband ASA. Sie ließen also Interpretationsspielraum, der in der Praxis natürlich auch ausgiebig genutzt wurde. Das Resultat kann man beim alljährlichen Lichttest des ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) erleben. Defekte Beleuchtungsanlagen an Lkw und Bussen haben 2014 einen neuen Höchststand erreicht. Bei knapp 43 Prozent lag die Mängelquote und war damit so hoch wie nie zuvor seit Beginn des Lichttests im Jahr 2006. Rund zehn Prozent waren insgesamt mit zu niedrig eingestellten Scheinwerfern unterwegs. Doch damit soll bald Schluss sein. Für die Nutzfahrzeugwerkstätten bedeutet das mal wieder: Investieren.

Beschaffenheit des Prüfsystems

Damit die Scheinwerfereinstellung bei der Hauptuntersuchung (HU) korrekt geprüft wird, sind in der aktuellen HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie verschiedene Rahmenbedingungen festgelegt. Unter anderem beschreibt die Richtlinie die Beschaffenheit eines sogenannten Prüfsystems. Das besteht aus dem Scheinwerfereinstellgerät (SEG), der Aufstellfläche für das Fahrzeug und der Aufstellfläche für das SEG. Neu gebaute Prüfsysteme müssen bereits seit dem 1. Januar 2015 den Vorgaben der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie entsprechen. Ab dem 1. Januar 2017 gilt das dann bundesweit für alle Prüfsysteme, die bei der HU eingesetzt werden. Kaum, dass diese Gesetzesänderung in Kraft ist, steht auch schon eine Novellierung an. Man könnte auch sagen: Nachbesserung. Denn die ersten Praxiserfahrungen mit der neuen HUScheinwerfer- Prüfrichtlinie hätten einen Ergänzungsbedarf ergeben. „Ziel war es, neben kleineren technischen Anpassungen und redaktionellen Änderungen eine einheitliche Vorgehensweise für die Prüfung und Bewertung der Prüfsysteme bei allen Beteiligten zu erreichen“, erklärt der Fachbereichsvorsitzende. So wurden zum Beispiel Grenzwerte für das Überprüfen von Nebelscheinwerfern festgelegt, deren Einstellmaß nicht am Fahrzeug angegeben ist.

Probleme mit Unebenheiten

„In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Neigungen und Unebenheiten der Aufstellflächen für die Fahrzeuge und das SEP für ein korrektes Bewerten der Scheinwerfereinstellung die größten Probleme bereiten“, berichtet der Fachbereichsleiter. Deshalb fokussiere sich der Schwerpunkt der Novellierung auf die Überprüfung der Prüfsysteme. Letztere ist laut HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie bei der ersten Inbetriebnahme, bei einer Wiederinbetriebnahme an geänderten Aufstandsflächen und anschließend in einem Turnus von maximal 24 Monaten erforderlich. Um eine einheitliche Prüfung und Bewertung der Aufstellflächen zu erreichen, wurde ein Merkblatt entwickelt, das künftig Bestandteil der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie sein soll. Es beschreibt unter anderem, welche Scheinwerfer- Prüfeinrichtungen benötigt werden und wie das Vermessen der Aufstellflächen konkret zu erfolgen hat. So sind für das Prüfen der Fahrzeugaufstandsflächen markierte Messpunkte festzulegen, die als Referenz dienen und vergleichbare Ergebnisse sicherstellen sollen. Des Weiteren wird beschrieben, nach welchen Methoden die Neigung und Unebenheit der Aufstellfläche für das SEP zu überprüfen sind. Darüber hinaus enthält das Merkblatt konkrete Angaben für das Ermitteln und Bewerten der Messwerte und für die Kennzeichnung der Fahrzeug- und SEP-Aufstandsflächen. „Für Kfz-Werkstätten dürften vor allem die Anhänge des neuen Merkblattes interessant sein. Dort wird explizit erwähnt, dass Fahrflächen- Hebebühnen als Aufstellfläche für das Fahrzeug genutzt werden können“, sagt Beaujean. Diese Option könne Werkstattbetreibern teure Baumaßnahmen in der Werkstatt ersparen. Hierbei seien jedoch verschiedene Besonderheiten zu beachten. „Hebebühnen mit Radmulde sind in der Regel als Aufstandsfläche ungeeignet. Auf der Fahrfläche montierte Achsspieltester stören jedoch nicht, wenn sie als ebene Fläche ausgebildet sind und die Radaufstandsfläche innerhalb der Unebenheitstoleranz liegt“, ergänzt Beaujean. Hebebühnen mit Radfreiheber können seinen Worten zufolge ebenfalls verwendet werden, sofern sichergestellt ist, dass bei der Überprüfung der Scheinwerfereinstellung kein Rad darauf steht.

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Als nächstes muss der Entwurf für die Novellierung der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie alle gesetzgeberischen Hürden nehmen. Wann er schließlich im Verkehrsblatt veröffentlicht werden kann, ist laut Beaujean aus heutiger Sicht noch unklar. Unabhängig davon empfiehlt er Werkstattbetreibern, jetzt schon einen geeigneten Scheinwerferprüfplatz festzulegen und ihn gemäß der geltenden Bestimmungen zu markieren und zu kalibrieren. Von der neuen Gesetzgebung beeinflusst, sind bereits neue Produkte entstanden. So bieten einige Werkstattausrüster mittlerweile Fahrflächen ohne Hebetechnik an. Diese verfügen lediglich über Nivellierungsfeatures, sodass man die Aufstellfläche für das Fahrzeug eben machen kann. Den Scheinwerfereinstellplatz abnehmen können die üblichen Prüforganisationen wie TÜV und Dekra. Aber auch die Hersteller von SEG-Geräten seien dazu unter Umständen berechtigt.

 

Hersteller von Scheinwerfereinstellgeräten

Robert Bosch GmbH, Gerlingen- Schillerhöhe | de-ww.bosch-automotive.com/de
Hella Gutmann Solutions GmbH, Ihringen | www.hella-gutmann.com
MAHA Maschinenbau Haldenwang GmbH & Co. KG, Haldenwang | www.maha.de
- MAWEK - Autoprüfgeräte GmbH, Steiersbronn | www.mawek.de
Otto Nußbaum GmbH & Co KG, Kehl-Bodersweier |www.nussbaum-group.de

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