EU-Verordnung 165/2014 und Durchführungsverordnung 2016/799: Ab Mitte 2019 verpflichtend für Hersteller: Digitaler Tachograf 4.0 – Sichere Daten to go
Ab Mitte 2019 gilt verpflichtend die Einhaltung der EU-Verordnung 165/2014 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799. Ab diesem Zeitpunkt müssen Hersteller alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im gewerblichen Bereich mit dem neuen intelligenten digitalen Tachografen ausstatten.
Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.
Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.
◂ Heft-Navigation ▸
Karosserie und Fahrwerk , Nfz Werkstatt-Newsletter, Wartung , Werkstatteinrichtung , Diesel , Reinigung und Entsorgung , Antriebsarten, Kraftstoffe und Emissionen , Ausbildung , Reifenservices , Schmierstoffe und Filter , Menschen (Personalien) , Fahrzeugdiagnose , Werkstatt-Services , Reparatur , Lkw , Werkzeug- und Ersatzeil-Kataloge , Zulieferer , Automechanika , Anhänger & Aufbauten , Fahrzeug-Teilehandel , Öle , Elektromobilität, Werkzeuge und Licht , Beste Profi Werkstatt Marke