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EU-Verordnung 165/2014 und Durchführungsverordnung 2016/799: Ab Mitte 2019 verpflichtend für Hersteller: Digitaler Tachograf 4.0 – Sichere Daten to go

Gemäß EU-Verordnung 165/2014 tritt Mitte nächsten Jahres die neue Generation des digitalen Tachografen ihren Dienst an. Die Intention: Mehr Sicherheit durch Schutz vor Manipulationen und eine drahtlose Datenübermittlung zum Beispiel bei Straßenkontrollen.

Funktionserweiterungen bingt der digitale Tachograf der vierten Generation mit sich. Bild: Continental
Funktionserweiterungen bingt der digitale Tachograf der vierten Generation mit sich. Bild: Continental
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Ab Mitte 2019 gilt verpflichtend die Einhaltung der EU-Verordnung 165/2014 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799. Ab diesem Zeitpunkt müssen Hersteller alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im gewerblichen Bereich mit dem neuen intelligenten digitalen Tachografen ausstatten.

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Artikel EU-Verordnung 165/2014 und Durchführungsverordnung 2016/799: Ab Mitte 2019 verpflichtend für Hersteller: Digitaler Tachograf 4.0 – Sichere Daten to go
Seite 39 | Rubrik MANAGEMENT
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