Schadensfall: Nebenrisiken versichern
Der Betreiber einer Nutzfahrzeugwerkstatt ist nicht verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Jedoch ist jedem Werkstattbetreiber dringend zu empfehlen, stets über eine entsprechende Deckung zu verfügen. Ein solcher Versicherungsschutz ist quasi aus Risikogesichtspunkten eine zwingende Risikoabsicherung, denn ein einziger Schadensfall kann den Werkstattbetreiber bereits in große finanzielle Schwierigkeiten bringen oder sogar seine wirtschaftliche Existenz ruinieren.
Wenn ein schwerwiegender Schadensfall eintritt, die Werkstatt jedoch nicht oder nicht ausreichend abgesichert ist, muss der Inhaber den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Sollte die Werkstatt dazu nicht genug Eigenkapital haben oder Fremdmittel zur Zahlung des Falles aufnehmen können, so bleibt nur der Gang zum Insolvenzgericht. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt den Werkstattbetrieb vor Ansprüchen aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, zum Beispiel von einem geschädigten Kunden, der die Werkstatt aufsucht und sich aufgrund eines Werkstattverschuldens verletzt.
Bei Versicherungen steckt der Teufel im Detail. Deshalb sollte der Werkstattinhaber dafür sorgen, dass in seiner Police auch branchenübliche Nebenrisiken versichert sind. Dies gilt beispielsweise für Lkw- und Buswerkstätten, die zusätzlich eine eigene Waschstraße oder eine Tankstelle unterhalten sowie Abgasuntersuchungen vornehmen. Außerdem sollte der Inhaber der Werkstatt darauf achten, dass Schäden an Fahrzeugen durch von ihm beauftragte Subunternehmen gedeckt sind. Dies kann beispielsweise ein Fahrzeugschaden an einem abgeschleppten Transportfahrzeug
sein.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist im Rahmen einer Mietsachdeckung der Mietsachschadensbaustein. Dieser Baustein schützt den Werkstattinhaber vor finanziellen Schäden, die beispielsweise durch Brand verursacht werden. Ein Brandschaden passiert glücklicherweise nicht täglich, jedoch ist das Gefahrenpotenzial gerade in einer Werkstatt nicht zu unterschätzen, zum Beispiel wenn Karosseriearbeiten Teil des Werkstattangebotes sind. Denn es kann beispielsweise nicht ausgeschlossen werden, dass eine gemietete Werkstatt durch unvorsichtige Schweißarbeiten in Brand gerät.
Am 29. Februar 2016 brannte zum Beispiel eine Kraftfahrzeugwerkstatt in Elmshorn bei Hamburg vollständig aus. Der Sachschaden betrug über 500.000 Euro. Sicher ist in einem solchen Fall, dass der Werkstattvermieter den Werkstattmieter umgehend in Anspruch nehmen wird und Schadenersatz verlangt. Der Werkstattmieter sollte in jedem Fall in seinem Mietvertrag schauen, ob er auch für die Gebäudeversicherung gemäß Mietvertrag verantwortlich ist. Es kommt vor, dass der Vermieter dem Mieter die Pflicht auferlegt, diese Deckung einzukaufen.
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Tätigkeitsschäden als Extra
Zudem ist der Werkstatt nahezulegen, Deckung zu haben, sollten Fahrzeuginhalte abhandenkommen. Dies kommt zwar selten vor, jedoch ist die Prämie auch nicht der Rede wert.
Von der Versicherungsbranche wurde speziell für Werkstätten eine Zusatz-Haftpflichtversicherung geschaffen. Mit einer solchen Deckung sind sogenannte „Tätigkeitsschäden“ an Kraftfahrzeugen versichert, die der Werkstattmitarbeiter an dem Fahrzeugeigentum Dritter verursacht. Wie wichtig ein solcher Zusatzschutz sein kann, zeigt der folgende Fall: Ein Lkw ist in der Inspektion. Leider hat der am Lkw arbeitende Mechaniker einen schlechten Tag erwischt und vergisst, ausreichend Motoröl nachzufüllen. Der Motor erleidet einen Totalschaden. Ist dieser Fall über eine Zusatz-Haftpflichtversicherung versicherbar? Ja, dies ist möglich. In einem solchen Fall sind der Wiederbeschaffungswert des Motors sowie die Kosten für den Ein- und Ausbau gedeckt. Darüber hinaus bietet eine solche Zusatzversicherung Deckungsschutz, die für Schäden aufgrund von Bedienfehlern des Werkstattfahrers während einer Probefahrt angerichtet werden.
Fazit: Für den Seelenfrieden des Werkstattinhabers ist es wichtig, dass er sowohl die notwendigen Policen bereithalten sollte, die jedoch im Schadensfall auch ausreichend Deckung der Höhe nach haben. Alles andere kommt einem finanziellen Harakiri gleich, wenn ein großer Schadensfall eintritt, den der Werkstattunternehmer nicht aus verfügbaren Finanzmitteln stemmen kann.
Eckhard Boecker
Tipps zu Versicherungen
Der Werkstattinhaber sollte nie direkt bei einem Versicherer Deckungen einkaufen. Dies bedeutet, dass ihm zu empfehlen ist, stets einen Makler oder einen selbstständigen Versicherungsvertreter seines Vertrauens zwischenzuschalten. Denn die Einkaufsposition der Werkstatt ist im Regelfall zu schwach, um die bestmöglichen Konditionen zu verhandeln.
Sollte sich die Risikolage des Werkstattbetreibers verändern, so sollte er prompt eine entsprechende Anzeige an seinen Makler schicken und sich den Eingang über das zusätzliche Risiko bestätigen lassen.
Einmal im Jahr sollte der Werkstattinhaber prüfen, ob seine Versicherungspolicen anzupassen sind, zum Beispiel bezüglich der Deckungssummen. Dazu ist es hilfreich, jedoch nicht selbstverständlich, wenn er von seinem Makler oder Versicherungsvertreter schriftlich aufgefordert wird. Damit bestünde nicht die Gefahr, dass dieses Thema brach liegen bleibt, weil der Werkstattinhaber vergisst, was oft passiert, sich mit diesem Thema umfassend und kontinuierlich zu beschäftigen, wenn er vom Versicherer nicht schriftlich aufgefordert wird.'
Es ist in vielen Branchen üblich, dass bestimmte Geschäfte regelmäßig neu ausgeschrieben werden. Dies sollte die Werkstatt auch für ihre Policen erwägen, insbesondere dann, wenn bereits einige Jahre seit der letzten Ausschreibung ins Land gegangen sind.
Unter- und Überdeckung vermeiden. Ersteres kann den Werkstattbetreiber im Schadensfall empfindlich treffen und letzteres geht gegen die betriebswirtschaftliche Vernunft.
Jeder Werkstattinhaber sollte seine Policen lesen und in ihren wichtigsten Passagen, zum Beispiel hinsichtlich der Obliegenheiten vor und nach Eintritt eines Schadensfalls, inhaltlich nachvollziehen können. Damit legt er einen wichtigen Grundstein für seine Policen, um diese zusammen mit seinem externen Versicherungsexperten optimal zu managen.
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