Risiko durch verunreinigte Kältemittelgemische in Fahrzeugklimaanlagen: Die Reinheit im Sinn
Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das bisher übliche Klimaanlagen-Kältemittel R134a einer EU-Richtlinie zufolge bei Neufahrzeugen europaweit passé. Bei allen Neuzulassungen (Pkw und Transporter bis 3,5 Tonnen) muss sich seitdem ein umweltfreundlicheres Kältemittel im Kältemittelkreislauf befinden. Laut EU-Verordnung muss dessen Wert für das „Global Warming Potential“ (GWP) unter 150 liegen. Als Alternative setzen daher die meisten Fahrzeughersteller auf R1234yf, das einen GWP-Wert von lediglich 4 besitzt (GWP R134a: 1.430).
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