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schützen: Kfz-Gewerbe muss sich auf neue Datenschutzgrundverordnung ab Mai einstellen: Der Mai-Tanz um den Datenschutz

Die Digitaluhr tickt: Unternehmen dürfen in Zukunft keine Daten von Kunden ohne Zweck bzw. Erlaubnis horten, müssen die Nutzung dokumentieren sowie die Daten besser schützen. Ab Mai gilt die neue Datenschutzgrundverordnung – auch für das Kfz-Gewerbe.

BU: Die Digitaluhr tickt: Unternehmen dürfen in Zukunft weniger Daten von Verbrauchern erheben, benötigen dafür häufiger deren Erlaubnis und müssen noch sorgfältiger mit den Daten der Kunden umgehen. | Bild: Fotolia/Jürgen Fälchle
BU: Die Digitaluhr tickt: Unternehmen dürfen in Zukunft weniger Daten von Verbrauchern erheben, benötigen dafür häufiger deren Erlaubnis und müssen noch sorgfältiger mit den Daten der Kunden umgehen. | Bild: Fotolia/Jürgen Fälchle
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Martin Schachtner

Die Abstimmung unterschiedlicher Regelungen in der EU verändert die Datenschutz-Anforderungen auch für deutsche Unternehmen. Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat bereits 2016 in Kraft und muss bis zum 25. Mai 2018 angewendet werden. Daran erinnerte kürzlich der 2. Hannoversche Datenschutztag. Die Veranstaltung führten die Unternehmerverbände und die Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen durch.

Die Tagung trug den Titel „Alles neu macht der Mai: DSGVO, BDSG 2018 und der Entwurf einer E-Piracy-Verordnung“. Die Abkürzung BDSG steht für die Übersetzung der europäischen Richtlinien in deutsches Recht, kurz Bundesdatenschutzgesetz. Die Warnung der Referenten: Viele Unternehmen sind nicht vorbereitet. Es sei aber notwendig, auch wegen der deutlich gestiegenen Bußgeldandrohung, die neue Rechtslage schnellstmöglich zu berücksichtigen, hieß es in einer Mitteilung.

Die DSGVO nicht ignorieren

Die Bitkom kam im September vergangenen Jahres ebenfalls zu diesem Schluss: Laut einer Umfrage des Digitalverbands ignorierte zu dem Zeitpunkt noch jedes dritte Mitgliedsunternehmen die DSGVO. Man kann sich vorstellen, wie wenige Nicht-IT-Firmen das Thema beherzigen, wenn sogar die Spezialisten nachlässig sind. Seither ist etwas Zeit vergangen, doch zahlreiche Betriebe müssen zum Endspurt ansetzen.

Spezialisten bieten Hilfestellung

Branchenverbände, wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und Prüforganisationen, wie der TÜV gaben und geben wichtige Hinweise zu den Folgen für Kfz-Betriebe. Auch das nichttechnische Personal der Werkstatt arbeitet mit personenbezogenen Daten. Die Neuregelung ist unabhängig von der Betriebsgröße anzuwenden. Ein System zum professionellen Datenmanagement wird also unabdingbar. Dabei gilt jedoch: Kfz-Betriebe müssen die Anforderungen nicht alleine schultern, das Know-how lässt sich auch einkaufen. Unterstützung gibt es ebenfalls bei den Prüfgesellschaften, IT-Dienstleistern sowie den Innungen bzw. beim ZDK.

Folgende Aspekte verlangen Unternehmen noch mehr Aufmerksamkeit ab:

Höhere Strafen: Mit der DSGVO werden die Sanktionen am Umsatz der Unternehmen bemessen und können bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen.

Datenschutzbeauftragter als Schlüsselfigur: Die Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist auch künftig für Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern zwingend und zielführend.

Kein Verheimlichen: Datenschutzvorfälle müssen nach spätestens 72 Stunden gemeldet werden.

Befristete Speicherung: Die personenbezogenen Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Verarbeitung notwendig ist.

Genaue Dokumentation: Die Informationen darüber, wer die Daten wann und zu welchem Zweck nutzt, muss gegeben sein.

Einwilligungsmanagement: Betriebe müssen noch mehr Wert auf die Datenschutzerklärung sowie die Einverständniserklärung der Kunden legen. Zudem sollten die Verantwortlichen auch schneller reagieren, wenn aktuelle oder ehemalige Kunden Informationen zur Datennutzung bzw. die Löschung der personenbezogenen Daten wünschen.

Vertrauensbildende Maßnahme

Was für die einen einer Gängelung gleichkommt, stellt für andere einen wesentlichen Eckpfeiler der digitalen Gesellschaft dar. Fabian Schmieder von der Hochschule Hannover: „Viele Unternehmen sehen im Datenschutz ein Hemmnis für die Digitalisierung. Tatsächlich wird die Digitalisierung ohne den Datenschutz aber nicht gelingen, da er für das Vertrauen der Nutzer in die Internetangebote unerlässlich ist“, erklärte der Experte auf dem Datenschutztag. Die Regeln helfen, Datenpannen einzuhegen und Nutzer für die Risiken der neuen Datenwelt zu sensibilisieren.msc

Foto: Fotolia/ Jürgen Fälchle

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Artikel schützen: Kfz-Gewerbe muss sich auf neue Datenschutzgrundverordnung ab Mai einstellen: Der Mai-Tanz um den Datenschutz
Seite 44 bis 45 | Rubrik DSGVO
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