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Arbeitssicherheit bei Gastransportern: Werkstätten müssen seit 2006 steigende Zulassungszahlen beachten: Gastransporter in der Werkstatt

Das Thema Arbeitssicherheit im Umgang mit Gastransportern trat durch ­steigende ­Zulassungszahlen seit 2006 verstärkt in den Fokus der Werkstätten. Was muss dabei besonders beachtet werden?

Gasfahrzeuge bedürfen einer besonderen Behandlung in der Werkstatt. | Fotos: T. Pietsch
Gasfahrzeuge bedürfen einer besonderen Behandlung in der Werkstatt. | Fotos: T. Pietsch
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Thomas Pietsch

Es werden grundsätzlich zwei Gase unterschieden: Erdgas (CNG) und Auto- oder Flüssiggas (LPG). Austretendes Erdgas bildet mit Luft hochentzündliche, explosionsfähige Gemische. Erdgas ist zudem leichter als Luft und konzentriertes Erdgas führt zu Erstickungen. Flüssiggas ist bei niedrigem Druck flüssig und besteht aus Propan und Butan in verschiedenen Zusammensetzungen. Das Gas ist schwerer als Luft.
Im Werkstattbereich unterscheidet man laut Arbeitssicherheit die Bereiche Standardarbeitsplatz und Gasarbeitsplatz. Beim Gasarbeitsplatz unterteilt man weiter in den Abstellbereich (Unterscheidung zwischen Erdgas- und Flüssiggas) und den Abblasbereich. Das Entspannen von Gasanlagen darf nur im Freien im Abblasbereich und nur bei kaltem Motor/Auspuff erfolgen.

Der Abstellbereich
Erdgas-Arbeitsplatz
Lüftungim Deckenbereich (zum Beispiel Dachluke)direkt über dem Arbeitsplatzvom Arbeitsplatz aus zu öffnen

Explosionsschutzkeine Zündquellen im Deckenbereich (zum Beispiel Strahlungsheizung)Arbeiten an der Gasanlage nur mit explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmitteln (zum Beispiel Akkuschrauber)

Trennung von der restlichen Werkstatt (soweit möglich)zum Beispiel durch Kunststoffvorhängedicht abschließend mit der Decke
 

Flüssiggas-Arbeitsplatz
LüftungArbeitsbereiche nicht unter Erdgleichekeine unbelüfteten Grubenkeine tiefer gelegenen RäumeLuftwechselrate größer drei pro Stunde (zum Beispiel Öffnen der Werkstatttore und Öffnen des gegenüberliegenden Fensters)

Explosionsschutznur explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel (zum Beispiel Akkuschrauber, Handlampen) verwenden

Trennung von der restlichen Werkstatt (soweit möglich)

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Abtrennung muss dicht am Boden abschließen



Der Abblasbereich
Generell ist beim „Abblasen“ von Gas zu beachten:Bei Nutzung von Geräten zum Evakuieren (Freigabe durch Fahrzeughersteller beachten): Durchführung auch in geschlossenen Räumen erlaubt.Abblasen ansonsten nur im Freien und während des Vorgangs darf kein anderes Fahrzeug im Umkreis von circa zehn Metern stehen und es dürfen keine andere Arbeiten durchgeführt werden.

Zu unterscheiden sind innerhalb des Abblas­bereichs je nach Gasart:
Erdgas (leichter als Luft)Gas muss frei nach oben abströmen können (bei Überdachung: zum Beispiel Dachluke)

Flüssiggas (schwerer als Luft)Abblasbereich nur oberhalb der Erdgleicheim Umkreis von zehn Metern keine Senken, Gruben, Kanäle, Keller

 


Weitere Informationen zum Umgang mit Gasfahrzeugen erhalten Sie bei ihrem zuständigen Gewerbeaufsichts­amt sowie im Leitfaden „Arbeits­sicherheit und Gasfahrzeuge“
(Herausgeber TAK im Auftrag des ZDK).

Der Experte
Der TÜV SÜD-Experte Michael Kruttschnitt ist ­Leiter Produktionstechnik und -ausrüstung bei der TÜV SÜD Auto Service GmbH.
Telefon: +49 711 7005-484
E-Mail: michael.kruttschnitt@tuev-sued.de

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Seite | Rubrik Alternative Antriebe
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