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VerpackG: Partslife informiert Kfz-Branche über neue Zentrale Stelle Verpackungsregister: Hinweisschild anbringen

Kfz-Betriebe sollten Hinweisschilder zu den Rücknahmepflichten durch das neue Verpackungsgesetz anbringen. Bild: ZDK
Kfz-Betriebe sollten Hinweisschilder zu den Rücknahmepflichten durch das neue Verpackungsgesetz anbringen. Bild: ZDK
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Martin Schachtner
Verpackungsgesetz

Seit Anfang des Jahres ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Bereits zur Automechanika 2018 informierte beispielsweise der Entsorgungsspezialist Partslife über die Auswirkungen auf die Kfz-Branche. Zukünftig wird den Unternehmen eine neue Organisation, die Zentrale Stelle Verpackungsregister, genauer auf die Finger schauen, teilten die Hessen mit. Dies sei nötig, weil in der Vergangenheit nicht alle Firmen die fälligen Lizenzgebühren für ihre Verpackungen bezahlt hätten. Grundsätzlich geht es um eine Anhebung der Regeln und Standards bei der Inverkehrbringung sowie der Sammlung und Verwertung von Verpackungen bzw. Abfällen.

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Artikel VerpackG: Partslife informiert Kfz-Branche über neue Zentrale Stelle Verpackungsregister: Hinweisschild anbringen
Seite 26 | Rubrik AFTERMARKET-NEWS
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