AU-Richtlinie: Verkehrsministerium verlängert Übergangsfrist bis Ende 2018: Aufschub der Messpflicht am Endrohr
Seit Jahresbeginn sollte die Abgasuntersuchung wieder durch eine Messung am Endrohr ergänzt werden. So sieht dies zumindest die Änderung der AU-Richtlinie vom 20. September 2017 vor. Kurz vor Jahreswechsel publizierte das Verkehrsministerium jedoch eine Übergangsregelung für die Anwendung des neuen Leitfadens 5.01. Der Grund: „Aktuelle Rückmeldungen der Messgerätehersteller haben gezeigt, dass nicht bei allen Anwendern die Voraussetzungen für den Einsatz des Geräteleitfadens in der Version 5 Revision 01 termingerecht geschaffen werden können“, heißt es im amtlichen Teil des Verkehrsblatts (VkBl 24/2017; Nr. 194).
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